Deutscher Verband für das Skilehrwesen e.V. - INTERSKI DEUTSCHLAND

 

 

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Österreichischen Skischulgesetze geändert        
EU-Beschwerde von INTERSKI DEUTSCHLAND erfolgreich!  
 

Ortsansässige Skischulen in Österreich dürfen von deutschen Skischulen, die Ausfahrten in österreichische Skigebiete organisieren, keine strengen Ausbildungsnachweise verlangen.

INTERSKI DEUTSCHLAND, vertreten durch die im Sport- und Europäischen Gemeinschaftsrecht renommierte Rechtsanwaltskanzlei Haver & Mailänder hatte am 15.03.2004 Beschwerde gegen rechtswidrige Diskriminierungen in österreichischen Skischulgesetzen bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Beschwerde wurde darauf gestützt, dass mehrere Bestimmungen in österreichischen Skischulgesetzen die ausländischen Skischulen und Skivereine bei der Durchführung von Skiausfahrten in diskriminierender Weise behindern und daher gegen europäische Grundfreiheiten verstoßen. Mit Schreiben vom 23.06.2008 teilt die Europäische Kommission mit, dass die österreichischen Behörden ihre Rechtsvorschriften für Skischulen solchermaßen geändert haben, dass diese nun mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind. Insbesondere - so heißt es in dem Schreiben - ist es aufgrund der neuen Gesetze der Bundesländer Vorarlberg, Salzburg und Tirol nunmehr den sog. Skilehrerpraktikanten aus anderen Mitgliedsstaaten, die über eine der österreichischen Ausbildung vergleichbare Ausbildung verfügen, nunmehr erlaubt, Skiunterricht unter den gleichen Bedingungen zu erteilen wie die Skilehrerpraktikanten aus dem betreffenden Bundesland. Die geänderten Vorschriften betreffen:

 
Vorarlberg
Vorarlberger Schischulgesetz vom 14.12.2006, veröffentlicht im Landesgesetzblatt vom 15.02.2007. (ergänzende Informationen)
 
Tirol
Tiroler Schischulgesetz vom 30.01.2008, veröffentlicht im Landesgesetzblatt vom 15.04.2008.
 
Salzburg
Salzburger Schischulgesetz vom 12.03.2008, veröffentlicht im Landesgesetzblatt vom 14.05.2008.
 
„Der Abbau diskriminierender Hürden zwischen Skinationen schreitet voran und nun heißt es: Dran bleiben!. Dieser wichtige Erfolg mit der EU-Beschwerde zeigt, wie wichtig der europäische Gedanke und eine europäische Dienstleistungsfreiheit ist“, so lautet das Fazit des Verfahrensbevollmächtigten und juristischer Beirat von INTERSKI DEUTSCHLAND, Rechtsanwalt Dr. Peter Mailänder. „Lokale Kommerzinteressen haben im Sport nichts verloren. Den österreichischen Behörden ist dies in aller Deutlichkeit aufgezeigt worden und somit ein wichtiger und überfälliger Erfolg für den grenzüberschreitenden Skiunterricht“, so Mailänder. Nach der wichtigen "Kiedaisch-Entscheidung" (Entscheidung des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofes vom 28.02.2005 unter AZ Z1 2004/10/0010-10) markiert die Änderung der Rechtslage in Österreich einen weiteren Meilenstein beim Abbau von Beschränkungen im grenzüberschreitenden Skiunterricht. Davon profitieren alle Ski- und Schneesportbegeisterten. Faire Bedingungen auf und neben den Skipisten sorgen für noch größere Freude am Schneesport. Es bleibt zu hoffen, dass sich dieses Grundverständnis im internationalen Skiverbandswesen generell durchsetzt. Hierfür setzt sich INTERSKI DEUTSCHLAND mit allen Kräften ein.

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an Andreas Göhl auf der Geschäftstelle von INTERSKI DEUTSCHLAND!

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  Stand: 15.03.2018