| |
Österreichischen Skischulgesetze geändert |
|
EU-Beschwerde von INTERSKI DEUTSCHLAND
erfolgreich! |
|
|
|
Ortsansässige Skischulen in Österreich dürfen von deutschen Skischulen, die
Ausfahrten in österreichische Skigebiete organisieren, keine strengen
Ausbildungsnachweise verlangen.
INTERSKI DEUTSCHLAND, vertreten durch die im Sport- und Europäischen
Gemeinschaftsrecht renommierte
Rechtsanwaltskanzlei Haver & Mailänder hatte
am 15.03.2004 Beschwerde gegen rechtswidrige Diskriminierungen in
österreichischen Skischulgesetzen bei der Europäischen Kommission
eingereicht. Die Beschwerde wurde darauf gestützt, dass mehrere Bestimmungen
in österreichischen Skischulgesetzen die ausländischen Skischulen und
Skivereine bei der Durchführung von Skiausfahrten in diskriminierender Weise
behindern und daher gegen europäische Grundfreiheiten verstoßen. Mit
Schreiben vom 23.06.2008 teilt die Europäische Kommission mit, dass die
österreichischen Behörden ihre Rechtsvorschriften für Skischulen
solchermaßen geändert haben, dass diese nun mit dem Gemeinschaftsrecht
vereinbar sind. Insbesondere - so heißt es in dem Schreiben - ist es
aufgrund der neuen Gesetze der Bundesländer Vorarlberg, Salzburg und Tirol
nunmehr den sog. Skilehrerpraktikanten aus anderen Mitgliedsstaaten, die
über eine der österreichischen Ausbildung vergleichbare Ausbildung verfügen,
nunmehr erlaubt, Skiunterricht unter den gleichen Bedingungen zu erteilen
wie die Skilehrerpraktikanten aus dem betreffenden Bundesland. Die
geänderten
Vorschriften betreffen:
|
|
Vorarlberg
Vorarlberger
Schischulgesetz vom 14.12.2006, veröffentlicht im Landesgesetzblatt
vom 15.02.2007. (ergänzende
Informationen) |
|
|
Tirol |
Tiroler Schischulgesetz vom
30.01.2008, veröffentlicht im Landesgesetzblatt vom 15.04.2008. |
|
Salzburg |
Salzburger
Schischulgesetz vom 12.03.2008, veröffentlicht im Landesgesetzblatt vom
14.05.2008. |
|
|
„Der Abbau
diskriminierender Hürden zwischen Skinationen schreitet voran und nun heißt
es: Dran bleiben!. Dieser wichtige Erfolg mit der EU-Beschwerde zeigt, wie wichtig der europäische
Gedanke und eine europäische Dienstleistungsfreiheit ist“, so lautet das Fazit des Verfahrensbevollmächtigten und
juristischer Beirat
von INTERSKI DEUTSCHLAND, Rechtsanwalt Dr. Peter Mailänder. „Lokale Kommerzinteressen haben im Sport nichts verloren.
Den österreichischen Behörden ist dies in aller Deutlichkeit aufgezeigt
worden und somit ein wichtiger und überfälliger Erfolg für den
grenzüberschreitenden Skiunterricht“, so Mailänder. Nach der wichtigen
"Kiedaisch-Entscheidung"
(Entscheidung des
Österreichischen Verwaltungsgerichtshofes vom 28.02.2005 unter AZ Z1
2004/10/0010-10)
markiert die Änderung der Rechtslage in Österreich einen
weiteren Meilenstein beim Abbau von Beschränkungen im grenzüberschreitenden
Skiunterricht. Davon profitieren alle Ski- und Schneesportbegeisterten.
Faire Bedingungen auf und neben den Skipisten sorgen für noch größere Freude
am Schneesport. Es bleibt zu hoffen, dass sich dieses Grundverständnis im
internationalen Skiverbandswesen generell durchsetzt. Hierfür setzt sich
INTERSKI DEUTSCHLAND mit allen Kräften ein. |
Bei
Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an Andreas Göhl auf der
Geschäftstelle
von INTERSKI DEUTSCHLAND!
|